Verwaltungsabkommen - HQ-ABG -

RiHQ-ABG: Zu Artikel 2

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Artikel 2 [Verfahren]

 

Die zur Deckung des Bedarfs der Hauptquartiere in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Baumaßnahmen werden grundsätzlich durch die für Bundesbauaufgaben zuständigen deutschen Behörden in enger Zusammenarbeit mit dem an den Baumaßnahmen zu beteiligenden Hauptquartier durchgeführt.