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Zu Artikel 20 [Baustellenbüro, Baustellenüberwachung]

 

Das Bauamt bestätigt die Übernahme und den Zustand der nach Artikel 20 von dem Hauptquartier zur Verfügung gestellten Büroräume. Bei Rückgabe der Büroräume an das Hauptquartier ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.