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Zu Artikel 17 [Aufwendungen zu Lasten des Hauptquartiers]

 

Wenn zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen kurzfristige Entscheidungen auf der Baustelle notwendig werden, deren Genehmigung durch den schriftlichen Änderungsantrag mit Formblatt WS 5 nicht zeitgerecht eingeholt werden kann, muss das Bauamt die Zustimmung zur Änderung von der zuständigen Dienststelle des Hauptquartiers fernmündlich einholen. Der fernmündliche Änderungsantrag und dessen Genehmigung sind unverzüglich in Schriftform zu bestätigen.