RiHQ-ABG |
Zu Artikel 14 [Prüfung, Mängelfeststellung]
1. |
Zur Vorbereitung der Übergabe der baulichen Anlagen an das Hauptquartier kann das Bauamt eine Begehung der Anlagen mit dem Hauptquartier bereits vor Fertigstellung vereinbaren. |
2. |
Das Bauamt veranlasst in den Fällen des Artikels 14 Abs. 2, dass die Auftragnehmer die gemeinsam festgestellten Mängel sofort beseitigen. |