Verwaltungsabkommen - HQ-ABG -

Aktuelle Seite drucken

Artikel 40 [Inkrafttreten]

 

1. 

Dieses Abkommen tritt mit dem Datum der letzten Unterschrift in Kraft.

2.

Kapitel II findet keine Anwendung auf Baumaßnahmen, für die das Anforderungsschreiben (vgl. Art. 11) vor Inkrafttreten dieses Abkommens ausgestellt worden ist.