Verwaltungsabkommen - HQ-ABG -

RiHQ-ABG: Zu Artikel 12

Aktuelle Seite drucken

Artikel 12 [Baubeschreibung]

 

1.

Das Anforderungsschreiben wird durch eine ausreichende Baubeschreibung in englischer und in deutscher Sprache ergänzt.

2.

Das Anforderungsschreiben und das Auftragsdokument werden:

 

a)

bei Baumaßnahmen mit Kosten bis zu 75.000 EUR und bei allen Bauunterhaltungsarbeiten dem Bauamt,

 

b)

bei Baumaßnahmen mit Kosten über 75.000 EUR bis 250.000 EUR der Oberfinanzdirektion in jeweils drei Ausfertigungen übermittelt.

 

c)

Bei Baumaßnahmen mit Kosten von mehr als 250.000 EUR werden
das Anforderungsschreiben

 

 

 

für zivile Baumaßnahmen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

1fach

 

 

 

für militärische Baumaßnahmen dem Bundesminister der Verteidigung

1fach

 

 

 

für zivile und militärische Baumaßnahmen dem zuständigen Landesminister

3fach

 

 

das Auftragsdokument

 

 

 

für zivile und militärische Baumaßnahmen der Oberfinanzdirektion

3fach

 

 

 

nachrichtlich:

 

 

 

 

dem zuständigen Landesminister

1fach

 

 

 

für zivile Baumaßnahmen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

1fach

 

 

 

für militärische Baumaßnahmen dem Bundesminister der Verteidigung

1fach

 

 

übermittelt.