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RiABG (Belg.) |
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Zu Artikel 6 [Abgabenbefreiung]
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Als Abgabenbefreiung kommen vor allem Befreiungen von der Umsatzsteuer nach Art. 67 ZA NTS in Betracht (Einzelheiten: BMF-Erlass vom 15. Dezember 1969 - IV A / 3 - S 7492 - 31/69 - abgedruckt im Bundessteuerblatt I 1970 S. 150). |
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Die Befreiungsvorschriften werden auch angewendet, wenn die deutschen Behörden aufgrund einer Anforderung der belgischen Streitkräfte auf Formblatt ABG 3 Beschaffungen oder Baumaßnahmen für die belgischen Streitkräfte (Auftragsbau- / Regelverfahren nach Kapitel II) durchführen. In diesen Fällen stellen die deutschen Behörden dem Auftragnehmer eine Bescheinigung nach einem dem o.a. Erlass beigefügten Muster aus. |