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RiABG (Belg.) |
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1. |
Vergabevorschriften für Bundesbauaufgaben sind insbesondere |
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2. |
Die in diesem Artikel angesprochene deutsche Behörde ist das zuständige Bauamt. Behörde der belgischen Streitkräfte ist der Leiter der zuständigen Baudienststelle bzw. dessen Vertreter. |
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3. |
Zur rechtzeitigen Unterrichtung nach Artikel 5.2 erhalten die belgischen Streitkräfte die „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur gleichen Zeit wie die Unternehmer. |
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