RiABG (Belg.)

 

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Zu Artikel 5 [Vergabe]

 

1.

Vergabevorschriften für Bundesbauaufgaben sind insbesondere

 

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Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB -

 

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Verdingungsordnung für Leistungen - VOL -

 

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Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen - VHB -

2.

Die in diesem Artikel angesprochene deutsche Behörde ist das zuständige Bauamt. Behörde der belgischen Streitkräfte ist der Leiter der zuständigen Baudienststelle bzw. dessen Vertreter.

3.

Zur rechtzeitigen Unterrichtung nach Artikel 5.2 erhalten die belgischen Streitkräfte die „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur gleichen Zeit wie die Unternehmer.