Unterzeichnungsprotokoll zum [NATO-Truppenstatut und zum] Zusatzabkommen |
Während der Tauperiode werden ausgenommen bei Unglücksfällen, Katastrophen oder im Falle des Staatsnotstandes die von den deutschen Behörden aufgestellten besonderen Verkehrszeichen oder die von ihnen erlassenen besonderen Anordnungen beachten. |