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           Unterzeichnungsprotokoll zum [NATO-Truppenstatut und zum] Zusatzabkommen  | 
        
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           Während der Tauperiode werden ausgenommen bei Unglücksfällen, Katastrophen oder im Falle des Staatsnotstandes die von den deutschen Behörden aufgestellten besonderen Verkehrszeichen oder die von ihnen erlassenen besonderen Anordnungen beachten.  |