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           Unterzeichnungsprotokoll zum [NATO-Truppenstatut und zum] Zusatzabkommen  | 
        
UP: Zu Artikel 26 Absatz (1) Buchstabe (b)
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           Der Ausdruck "militärische Erfordernisse" kann auch auf die Fälle angewendet werden, in denen die Straftat von einer Person begangen worden ist, die sich zu Übungs- oder Manöverzwecken vorübergehend im Bundesgebiet aufhielt.  |