Unterzeichnungsprotokoll zum [NATO-Truppenstatut und zum] Zusatzabkommen |
UP: Zu Artikel 26 Absatz (1) Buchstabe (b)
Der Ausdruck "militärische Erfordernisse" kann auch auf die Fälle angewendet werden, in denen die Straftat von einer Person begangen worden ist, die sich zu Übungs- oder Manöverzwecken vorübergehend im Bundesgebiet aufhielt. |