Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen

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Kapitel 6: Ausführungsbestimmungen zu Art. 57 Abs. 4 Buchstabe b des Zusatzabkommens

 

Art. 22 [Straßenbenutzung]
Art. 23 [Träger der Straßenbaulast; Erstattung von Aufwendungen]