Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen

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Kapitel 5: Ausführungsbestimmungen zu Art. 48 Abs. 2 des Zusatzabkommens

 

Art. 18 [Überlassung von Liegenschaften]
Art. 19 [Vorzeitige Besitzeinweisung]
Art. 20 [Beschaffung nicht Wohnzwecken dienender Liegenschaften]
Art. 21 [Enteignungsverfahren]