Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut

 

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Artikel 80 [Anwendbarkeit von Art. XV NTS]

 

Artikel XV des NATO-Truppenstatuts findet auf dieses Abkommen mit der Maßgabe Anwendung, dass die in dem genannten Artikel enthaltenen Bezugnahmen auf andere Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts als Bezugnahmen auf solche Bestimmungen in der durch dieses Abkommen ergänzten Form gelten.