Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge |
|
Unterabschnitt 6 - Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 52 Aufforderung zur
Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur
Teilnahme am Dialog
§ 53 Form und Übermittlung der
Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen,
Teilnahmeanträge und Angebote
§ 54 Aufbewahrung ungeöffneter
Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen,
Teilnahmeanträge und Angebote
§ 55 Öffnung der
Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote