Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

 

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Unterabschnitt 2 - Kommunikation

 

§ 9 Grundsätze der Kommunikation
§ 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
§ 13 Allgemeine Verwaltungsvorschriften