| 
           Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) – Erläuterungen  | 
        
           
  | 
        
I. Vorbemerkung
| 
           Die VOL/A gestaltet sowohl die im Haushaltsrecht verankerten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als auch die EG-Grundsätze des Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung und Transparenz für alle anwendungspflichtigen Auftraggeber näher aus. Wettbewerb ist die beste Voraussetzung für eine wirtschaftliche Auftragsvergabe. Die VOL/A sichert darüber hinaus zugleich den Leistungswettbewerb.  |