Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) – Erläuterungen

 

Aktuelle Seite drucken

I. Vorbemerkung

 

Die VOL/A gestaltet sowohl die im Haushaltsrecht verankerten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als auch die EG-Grundsätze des Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung und Transparenz für alle anwendungspflichtigen Auftraggeber näher aus. Wettbewerb ist die beste Voraussetzung für eine wirtschaftliche Auftragsvergabe. Die VOL/A sichert darüber hinaus zugleich den Leistungswettbewerb.