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"Technische Spezifikationen" sind sämtliche,
insbesondere in den Verdingungsunterlagen enthaltenen, technischen
Anforderungen an ein Material, ein Erzeugnis oder eine Lieferung,
mit deren Hilfe das Material, das Erzeugnis oder die Lieferung so
bezeichnet werden können, dass sie ihren durch den
Auftraggeber festgelegten Verwendungszweck erfüllen. Zu diesen
technischen Anforderungen gehören Qualitätsstufen,
Umweltleistungsstufen, die Konzeption für alle
Verwendungsarten („Design for all“) einschließlich des Zugangs
für Menschen mit Behinderungen sowie
Konformitätsbewertung, Vorgaben für
Gebrauchstauglichkeit, Verwendung, Sicherheit und Abmessungen,
einschließlich Vorschriften für Verkaufsbezeichnung,
Terminologie, Bildzeichen, Prüfungen und Prüfverfahren,
Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung sowie
Produktionsprozesse und -methoden sowie über
Konformitätsbewertungsverfahren. Außerdem gehören
dazu auch die Vorschriften für die Planung und Berechnung von
Bauwerken, die Bedingungen für die Prüfung, Inspektion
und Abnahme von Bauwerken, die Konstruktionsmethoden oder
-verfahren und alle anderen technischen Anforderungen, die der
Auftraggeber bezüglich fertiger Bauwerke oder der dazu
notwendigen Materialien oder Teile durch allgemeine oder spezielle
Vorschriften anzugeben in der Lage ist.
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