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            "Technische Spezifikationen" sind sämtliche,
            insbesondere in den Verdingungsunterlagen enthaltenen, technischen
            Anforderungen an ein Material, ein Erzeugnis oder eine Lieferung,
            mit deren Hilfe das Material, das Erzeugnis oder die Lieferung so
            bezeichnet werden können, dass sie ihren durch den
            Auftraggeber festgelegten Verwendungszweck erfüllen. Zu diesen
            technischen Anforderungen gehören Qualitätsstufen,
            Umweltleistungsstufen, die Konzeption für alle
            Verwendungsarten („Design for all“) einschließlich des Zugangs
            für Menschen mit Behinderungen sowie
            Konformitätsbewertung, Vorgaben für
            Gebrauchstauglichkeit, Verwendung, Sicherheit und Abmessungen,
            einschließlich Vorschriften für Verkaufsbezeichnung,
            Terminologie, Bildzeichen, Prüfungen und Prüfverfahren,
            Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung sowie
            Produktionsprozesse und -methoden sowie über
            Konformitätsbewertungsverfahren. Außerdem gehören
            dazu auch die Vorschriften für die Planung und Berechnung von
            Bauwerken, die Bedingungen für die Prüfung, Inspektion
            und Abnahme von Bauwerken, die Konstruktionsmethoden oder
            -verfahren und alle anderen technischen Anforderungen, die der
            Auftraggeber bezüglich fertiger Bauwerke oder der dazu
            notwendigen Materialien oder Teile durch allgemeine oder spezielle
            Vorschriften anzugeben in der Lage ist.
           
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