Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

 

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Abschnitt 4 - Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen

 

§ 67 Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen
§ 68 Beschaffung von Straßenfahrzeugen