Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)

 

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§ 9d EU Änderung der Vergütung

 

Änderung der Vergütung

Sind wesentliche Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen zu erwarten, deren Eintritt oderAusmaß ungewiss ist, so kann eine angemessene Änderung der Vergütung in den Vertragsunterlagen vorgesehen werden. Die Einzelheiten der Preisänderungen sind festzulegen.