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           Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)  | 
        
           
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§ 9d EU Änderung der Vergütung
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           Änderung der Vergütung  | 
      
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           Sind wesentliche Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen zu erwarten, deren Eintritt oderAusmaß ungewiss ist, so kann eine angemessene Änderung der Vergütung in den Vertragsunterlagen vorgesehen werden. Die Einzelheiten der Preisänderungen sind festzulegen.  |