Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes

 

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522   Prüfungsvermerk

 

1 Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen

2 Art und Umfang der Leistung

 

1   

Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen

 

Der Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen 510 befasst sich mit dem Vertragsinhalt, den Leistungspflichten des Auftragnehmers und den Befugnissen des Auftraggebers nach § 1 VOB/B sowie den sich daraus ergebenden Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers und ihrer Berechnung nach § 2 VOB/B und wird zur Anwendung empfohlen.

2

Art und Umfang der Leistung

 

Anordnungen des Auftraggebers

 

Nach § 1 Abs. 3 VOB/B hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen. Diesen Anordnungen hat der Auftragnehmer Folge zu leisten.

 

Im Einzelnen siehe Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen 510; insbesondere wegen

 

-

der Leistungspflichten des Auftragnehmers auf Grund von Änderungen des Bauentwurfs Nr. 1.3 des Leitfadens und

 

-

im Vertrag nicht vereinbarte, zusätzliche Leistungspflichten des Auftragnehmers Nr. 1.4 des Leitfadens.

 

Wegen der Zulässigkeit von Abweichungen von der Entwurfsunterlage Bau (EW - Bau) und für die hierfür erforderliche Genehmigung siehe Abschnitte E Nr. 4.2 und Nr. 5 RBBau.