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           Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)  | 
        
           
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§ 3b Ablauf der Verfahren
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           (1)  | 
        
           Bei Öffentlicher Ausschreibung sind die Unterlagen an alle Unternehmen abzugeben.  | 
      
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           (2)  | 
        
           Bei Beschränkter Ausschreibung sollen mehrere, im Allgemeinen mindestens drei geeignete Unternehmen aufgefordert werden.  | 
      
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           (3)  | 
        
           Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe soll unter den Unternehmen möglichst gewechselt werden.  |