(1)
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Öffentliche Ausschreibung muss stattfinden, soweit nicht die
Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung
rechtfertigen.
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(2)
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Beschränkte Ausschreibung kann erfolgen,
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1.
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bis zu folgendem Auftragswert der Bauleistung ohne Umsatzsteuer:
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a)
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50.000 Euro für Ausbaugewerke (ohne Energie- und
Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung,
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b)
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150.000 Euro für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
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c)
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100.000 Euro für alle übrigen Gewerke,
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2.
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wenn eine Öffentliche Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis
gehabt hat,
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3.
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wenn die Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen
(z. B. Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig
ist.
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(3)
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Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem
Teilnahmewettbewerb ist zulässig,
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1.
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wenn die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten
Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden
kann, besonders wenn außergewöhnliche
Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit (z. B.
Erfahrung, technische Einrichtungen oder fachkundige
Arbeitskräfte) erforderlich ist,
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2.
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wenn die Bearbeitung des Angebots wegen der Eigenart der Leistung
einen außergewöhnlich hohen Aufwand erfordert.
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(4)
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Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Öffentliche
Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung
unzweckmäßig ist, besonders
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1.
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wenn für die Leistung aus besonderen Gründen (z. B.
Patentschutz, besondere Erfahrung oder Geräte) nur ein
bestimmtes Unternehmen in Betracht kommt,
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2.
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wenn die Leistung besonders dringlich ist,
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3.
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wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so
eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann, dass
hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können,
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4.
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wenn nach Aufhebung einer Öffentlichen Ausschreibung oder
Beschränkten Ausschreibung eine erneute Ausschreibung kein
annehmbares Ergebnis verspricht,
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5.
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wenn es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist,
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6.
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wenn sich eine kleine Leistung von einer vergebenen
größeren Leistung nicht ohne Nachteil trennen lässt.
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Freihändige Vergabe kann außerdem bis zu einem Auftragswert
von 10.000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.
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