Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B)
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§ 3 Ausführungsunterlagen
1.
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Die für die Ausführung
erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und
rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein
zugänglich sind.
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2.
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Die von den Vertragsparteien einander
überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des
Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt
noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt
werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf
Verlangen zurückzugeben.
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