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            Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
            Leistungen (VOL/B)
           
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      § 3 Ausführungsunterlagen
    
    
    
      
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            1.
           
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            Die für die Ausführung
            erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und
            rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein
            zugänglich sind.
           
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            2.
           
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            Die von den Vertragsparteien einander
            überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des
            Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt
            noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt
            werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf
            Verlangen zurückzugeben.
           
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