Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes

 

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331   Vergabevermerk - Entscheidung über den Zuschlag

 

 

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Annahme des Angebots

1.1

Ist absehbar, dass der Auftrag nicht innerhalb der vorgesehenen Bindefrist erteilt werden kann, so ist mit den für die Auftragserteilung in Betracht kommenden Bietern eine angemessene Verlängerung der Zuschlagsfrist rechtzeitig zu vereinbaren. Die Vereinbarung über die Verlängerung ist schriftlich festzuhalten.

1.2

Durch die Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag nur zustande, wenn das Angebot des Bieters in allen Teilen unverändert innerhalb der Zuschlagsfrist angenommen wird.

1.3

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben rechtsverbindlicher Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.