Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des
Bundes
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331 Vergabevermerk - Entscheidung über den Zuschlag
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Annahme des Angebots
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1.1
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Ist absehbar, dass der Auftrag nicht innerhalb der vorgesehenen
Bindefrist erteilt werden kann, so ist mit den für die
Auftragserteilung in Betracht kommenden Bietern eine angemessene
Verlängerung der Zuschlagsfrist rechtzeitig zu vereinbaren.
Die Vereinbarung über die Verlängerung ist schriftlich
festzuhalten.
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1.2
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Durch die Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag nur zustande, wenn das
Angebot des Bieters in allen Teilen unverändert innerhalb der
Zuschlagsfrist angenommen wird.
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1.3
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Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben rechtsverbindlicher
Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
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