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            Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des
            Bundes
           
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      331   Vergabevermerk - Entscheidung über den Zuschlag
    
    
    
      
    
    
       
    
    
      
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            Annahme des Angebots
           
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            1.1
           
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            Ist absehbar, dass der Auftrag nicht innerhalb der vorgesehenen
            Bindefrist erteilt werden kann, so ist mit den für die
            Auftragserteilung in Betracht kommenden Bietern eine angemessene
            Verlängerung der Zuschlagsfrist rechtzeitig zu vereinbaren.
            Die Vereinbarung über die Verlängerung ist schriftlich
            festzuhalten.
           
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            1.2
           
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            Durch die Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag nur zustande, wenn das
            Angebot des Bieters in allen Teilen unverändert innerhalb der
            Zuschlagsfrist angenommen wird.
           
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            1.3
           
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            Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben rechtsverbindlicher
            Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
            Vertragsinhalt.
           
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