| 
           
            (1)
           
         | 
        
           
            Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren,
            so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen
            Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen
            Entscheidungen festgehalten werden.
           
         | 
      
      
        | 
           
         | 
      
      
        | 
           
            (2)
           
         | 
        
           
            Die Dokumentation umfasst mindestens Folgendes:
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            a) 
           
         | 
        
           
            den Namen und die Anschrift des öffentlichen Auftraggebers,
            Gegenstand und Wert des Auftrags, der Rahmenvereinbarung oder des
            dynamischen Beschaffungssystems,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            b)
           
         | 
        
           
            die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die
            Gründe für ihre Auswahl,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            c)
           
         | 
        
           
            die Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und
            die Gründe für ihre Ablehnung,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            d)
           
         | 
        
           
            die Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich
            niedrigen Angeboten,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            e)
           
         | 
        
           
            den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die
            Auswahl seines Angebots sowie – falls bekannt – den Anteil am
            Auftrag oder an der Rahmenvereinbarung, den der
            Zuschlagsempfänger an Dritte weiterzugeben beabsichtigt,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            f )
           
         | 
        
           
            bei nicht offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und
            wettbewerblichen Dialogen die Gründe, die die Anwendung dieser
            Verfahrens rechtfertigen,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            g)
           
         | 
        
           
            gegebenenfalls die Gründe, aus denen die Auftraggeber auf die
            Vergabe eines Auftrags, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung oder
            die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems verzichtet
            haben,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            h)
           
         | 
        
           
            die Gründe, aufgrund derer mehrere Teil- oder Fachlose zusammen
            vergeben werden sollen,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            i )
           
         | 
        
           
            die Gründe, warum der Gegenstand des Auftrags die Vorlage von
            Eignungsnachweisen erfordert und gegebenenfalls warum in diesen
            Fällen Nachweise verlangt werden müssen, die über
            Eigenerklärungen hinausgehen,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            j )
           
         | 
        
           
            die Gründe der Nichtangabe der Gewichtung der
            Zuschlagskriterien.
           
         |