Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes |
|
246 Ergänzende Regelungen zur Vergabe von Baumaßnahmen für die Gaststreitkräfte nach ABG 1975
Anlage 1 - Hinweise zur Übersicht -
Anlage 2 - Verzeichnis der in die
Verdingungsunterlagen aufzunehmenden Vorgaben der
US-Gaststreitkräfte
aus den Anforderungen nach ABG 3 -
Übersicht
Nr. |
Stichwort |
VOB/A |
VHB Richtlinien, |
ABG 1975 |
RiABG (US) |
RiABG (Brit.) |
RiABG (Kanad./ Belg./ Franz./ NL) |
1 |
Festlegungen zum Vergabeverfahren |
§ 3 |
111 1 |
Art. 5.1 |
Zu Art. 5 Nr. 4+5 |
Zu Art. 5 Nr. 2 Zu Art. 11 Nr. 5 |
Zu Art. 5 Nr. 2 |
2 |
Zusammenfassung von Fachlosen |
§ 5 |
111 2.3 |
Art. 8 |
Zu Art. 8 Nr. 1+6 |
Zu Art. 8 Nr. 1+6 |
Zu Art. 8 Nr. 1+6 |
3 |
Aufstellen von Leistungsverzeichnissen |
§ 4 § 7 |
111 7.1 100 4.2, 4.3 |
Art. 7.1.4 |
Zu Art. 7 Nr. 12 |
- |
- |
4 |
Zeitverträge |
§ 4 |
- |
Art. 1.8 Art. 8.1.1 |
Zu Art. 8 Nr. 2-5 |
Zu Art. 8 Nr. 2-5 |
Zu Art. 8 Nr. 2-5 |
5 |
Bewerberauswahl |
§ 6 |
111 5, 311-312 1 |
Art. 5.1 |
Zu Art. 5 Nr. 6 |
Zu Art. 5 Nr. 4 |
Zu Art. 5 Nr. 4 |
6 |
Befreiung von der Umsatzsteuer |
- |
246 |
Art. 6 |
Zu Art. 6 |
Zu Art. 6 |
Zu Art. 6 |
7 |
Sicherheitsmaßnahmen |
- |
- |
- |
Zu Art. 9 Nr. 3 |
Zu Art. 11 Nr. 4 |
- |
8 |
Zahlungsfristen |
§ 12 |
246 2.3 |
- |
Zu Art. 7 Nr. 15 |
Zu Art. 7 Nr. 12 |
- |
9 |
Ausführungsfristen |
§ 9 |
214 1 |
Art. 1.7 |
Zu Art. 7 Nr. 1+6 Zu Art. 11 Nr. 3 |
Zu Art. 7 Nr. 1 Zu Art. 11 Nr. 3 |
Zu Art. 7 Nr. 1 Zu Art. 11 Nr. 3 |
10 |
Vertragsstrafen |
§ 9 |
214 2 214 2 |
- |
Zu Art. 4 Nr. 1.4 |
Zu Art. 11 Nr. 4 |
- |
11 |
Sicherheitsleistungen |
§ 9 |
214 3 400 15 214 4 |
- |
Zu Art. 4 Nr. 1.4 |
Zu Art. 11 Nr. 4 |
- |
12 |
Preisvorbehalte / Nebenangebote |
§ 9 |
211 2 211 zu Nr. 5.2 212 5 |
- |
Zu Art. 5 Nr. 1.3 |
- |
- |
13 |
Bevorzugte Bewerber |
- |
246 Nr. 1.3 |
- |
Zu Art. 5 Nr. 8 |
- |
- |
14 |
Eröffnungstermin |
§ 14 |
- |
Art. 5.32 |
Zu Art. 5 Nr. 7 |
- |
- |
15 |
Wertung der Angebote |
§ 16 |
- |
Art. 5.3 |
- |
- |
- |
16 |
Betriebsanleitung etc. für techn. Einrichtungen |
- |
- |
Art. 7.1.9 |
Zu Art. 7 Nr. 7 |
Zu Art. 7 Nr. 6 |
Zu Art. 7 Nr. 5 |
17 |
Vertrags- und Leistungsänderungen |
- |
- |
Art. 12.4 |
Zu Art. 12 Nr. 6 |
- |
- |
Anlage 1 - Hinweise zur Übersicht - |
||
zu Nr. 1 |
Festlegungen zum Vergabeverfahren |
|
|
Vergabeart, Zusammenfassung von Fachlosen, Art des Preises und Ausführungsfristen sind von der baudurchführenden Ebene mit den Gaststreitkräften entsprechend Art. 5.1 und Art. 8 ABG 1975 und RiABG abzustimmen. |
|
|
Die Annahme und Weiterleitung der Unterlagen der Gaststreitkräfte (Auftragsdokument ABG 3) durch die oberste technische Instanz beinhaltet keine Stellungnahme, insbesondere keine Billigung von Forderungen der Gaststreitkräfte. |
|
|
Das Bauamt hat die nötige Klärung durch Verhandlungen mit den Gaststreitkräften durchzuführen. |
|
zu Nr. 3 |
Aufstellen von Leistungsverzeichnissen / Pauschalpreise |
|
|
1 |
Für Leistungsbeschreibungen wird in ABG 1975 (vgl. Art. 7.1.4, 7.1.5.4 und 9 der Begriff “Leistungsverzeichnis” (mit Mengenangaben) verwendet. Eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm kommt nur ausnahmsweise und auf ausdrückliches Verlangen der Gaststreitkräfte in Betracht |
|
2 |
Soweit Pauschalpreise zu vereinbaren sind, ist das Leistungsverzeichnis so auszuarbeiten, dass der Preis zuverlässig ermittelt werden kann. Es ist deshalb in Teilleistungen zu gliedern und mit zutreffenden Mengenangaben zu versehen. Zur Beurteilung der Angebote soll die nachrichtliche Angabe von Abschnittssummen gefordert werden. Abschnitte sind entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalles - z. B. für Leistungen, die üblicherweise in einem Fachlos zusammengefasst werden - zu bilden. |
|
|
Die Vergabestelle hat im Leistungsverzeichnis darauf hinzuweisen, dass die Abschnittssummen keine Vertragspreise sind. |
|
3 |
Bei Aufstellung der Leistungsverzeichnisse sind der Einheitspreisteil und der Pauschalpreisteil deutlich zu trennen. |
|
4 |
Die Leistungsverzeichnisse sollen in Anlehnung an die Gliederung des Standardleistungsbuches aufgebaut werden; es ist ein Inhaltsverzeichnis vorzuheften. |
|
|
In diesem sind die Seitenzahlen der jeweiligen Abschnitte anzugeben. |
|
|
In den Leistungsbeschreibungen für Baumaßnahmen der US-Gaststreitkräfte soll die deutsche und englische Ausfertigung in Seitenzahl und -inhalt übereinstimmen. |
|
|
Neben den Preiseintragungen unabdingbar notwendige Bietererklärungen sind nicht im Leistungsverzeichnis sondern stets in einem gesonderten Bieterangabenverzeichnis zu verlangen, das der Leistungsbeschreibung beizufügen ist (vgl. Formblatt 246 Aufträge für Gaststreitkräfte Nr. 1.4). |
|
5 |
Für die Endreinigung erforderliche Leistungen sind unter einer Teilleistung detailliert beschrieben in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. |
|
6 |
Teilleistungen zur Vergütung von Stundenlohnarbeiten, Geräteeinsatz- und Stoffkosten dürfen nicht in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden. |
zu Nr. 6 |
Befreiung von der Umsatzsteuer |
|
|
In das Leistungsverzeichnis dürfen für die Angebotspreise und -summen keine Ansätze für Umsatzsteuer aufgenommen werden. |
|
|
Stattdessen ist nach der Zusammenstellung der Angebotssumme der Text aufzunehmen |
|
|
“Der Angebotspreis enthält keine Umsatzsteuer.” |
|
zu Nr. 9 |
Ausführungsfristen |
|
|
Bei Baumaßnahmen für die Gaststreitkräfte sind Ausführungsfristen immer in Werktagen anzugeben. (siehe auch Hinweis zu Nr.1) |
|
zu Nr. 12 |
Vorauszahlungen/Preisvorbehalte/Nebenangebote |
|
|
Jede Vereinbarung von Vorauszahlungen und Preisvorbehalten bedarf der vorherigen Zustimmung der Gaststreitkräfte. |
|
|
Stimmen die Gaststreitkräfte nicht zu, ist Nr. 7 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots wie folgt zu ergänzen: |
|
|
“Nebenangebote mit der Forderung nach Vorauszahlung oder nach Vereinbarung von Preisgleitklauseln sind ausgeschlossen.” |
|
zu Nr. 17 |
Vertrags- und Leistungsänderungen |
|
|
Sobald erforderliche Vertrags- und Leistungsänderungen absehbar werden, sind die Gaststreitkräfte unverzüglich zu unterrichten. Vor der Anordnung von Vertrags- und Leistungsänderungen (z. B. nach § 2 Nr. 3, § 2 Nr. 5 oder § 2 Nr. 6 VOB/B) ist die Zustimmung der Gaststreitkräfte einzuholen. |
Anlage 2 - Verzeichnis der in die Vergabeunterlagen aufzunehmenden Vorgaben der US-Gaststreitkräfte aus den Anforderungen nach ABG 3 - |
|
US-Vorgabe |
Aufnahme in |
|
|
US-Projekt-Nr. |
211, 213, 214, 231 |
US-Vertrags-Nr. |
211 und 213 |
Ausschluss von Preisvorbehalten und Nebenangeboten |
214 Nr. 10 |
Regelung über Versorgungsanschlüsse und Verbraucherkosten1) |
214 Nr. 10 |
Beschränkungen der Arbeitszeit an amerikanischen Feiertagen |
214 Nr. 10 |
Sofern bestimmte Sicherheiten zu vereinbaren sind |
214 Nr. 10 |
Sofern die Identifizierung der auf der Baustelle Beschäftigten sowie eine |
214 Nr. 10 (WBVB T215) |
Liste der im Baustellenbereich verkehrenden Kfz. verlangt wird |
(WBVB T217) |
Beschäftigte des Auftragnehmers 214 Nr. 10 |
|
Trennung von Pauschal- und Einheitspreis |
LV (Hinweise zu Nr. 3 Ziffer 3) |
Beschaffung von Stahl |
214 Nr. 10 (WBVB T225) |
Stelle, der unvorhergesehene Unterbrechungen von Ver- und Entsorgungsleitungen zu melden sind |
214 Nr. 10 (an Bauleitung und ..) |
Regierungsseitig gelieferte Gegenstände |
Leistungsbeschreibung |
Anforderungen an die Baustelleneinrichtung einschließl. Bauzaun usw., |
Leistungsbeschreibung |
Örtliche Gegebenheiten |
|
Zusätzliche Forderungen zur Gebäudereinigung |
Leistungsbeschreibung |
Anforderungen hinsichtlich asbesthaltiger Stoffe |
Leistungsbeschreibung |
Zusätzliche Betriebs- und Wartungsanleitungen für betriebstechnische Anlagen |
Leistungsbeschreibung |
1 |
Nach § 4 Abs. 4 VOB/B sind - auch wenn nichts anderes vereinbart ist - vorhandene Anschlüsse unentgeltlich zur Benutzung zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer. |