Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) |
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§ 22 Änderungen während der Vertragslaufzeit
Vertragsänderungen nach den Bestimmungen der VOB/B erfordern kein neues Vergabeverfahren; ausgenommen davon sind Vertragsänderungen nach § 1 Absatz 4 Satz 2 VOB/B. |