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Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die
einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die
maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der
einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Diese
Dokumentation muss mindestens enthalten:
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1.
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Name und Anschrift des Auftraggebers,
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2.
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Art und Umfang der Leistung,
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3.
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Wert des Auftrags,
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4.
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Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe
für ihre Auswahl,
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5.
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Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die
Gründe für die Ablehnung,
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6.
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Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen
Angeboten,
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7.
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Name des Auftragnehmers und Gründe für die Erteilung des
Zuschlags auf sein Angebot,
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8.
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Anteil der beabsichtigten Weitergabe an Nachunternehmen, soweit
bekannt,
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9.
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bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe
Gründe für die Wahl des jeweiligen Verfahrens,
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10.
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gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die
Vergabe eines Auftrags verzichtet hat.
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Der Auftraggeber trifft geeignete Maßnahmen, um den Ablauf der
mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren zu
dokumentieren.
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2.
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Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter
Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der Dokumentation
zu begründen.
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3.
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Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise,
z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu
informieren, wenn bei
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1.
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Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der
Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
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2.
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Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne
Umsatzsteuer
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übersteigt. Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten
und müssen folgende Angaben enthalten:
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a)
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Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mailadresse des
Auftraggebers,
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b)
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gewähltes Vergabeverfahren,
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c)
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Auftragsgegenstand,
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d)
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Ort der Ausführung,
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e)
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Name des beauftragten Unternehmens.
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