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            1.
           
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            Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt
            nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher
            gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
            Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des
            Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
            Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel
            bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der
            Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des
            Auftraggebers.
           
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            2.
           
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            Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind,
            sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert
            der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die
            Leistungen sind durch nachprüfbare Aufstellungen nachzuweisen.
            Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der
            Leistung.
           
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            3.
           
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            Bleiben bei der Schlussrechnung
            Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl der
            ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen.
           
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            4.
           
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            Die vorbehaltlose Annahme der als solche
            gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus.
            Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der
            Schlusszahlung zu erklären. Ein Vorbehalt wird hinfällig,
            wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare
            Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder,
            wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend
            begründet wird.
           
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            5.
           
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            Werden nach Annahme der Schlusszahlung
            Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die
            Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der
            Leistungsermittlung und in der Anwendung der allgemeinen
            Rechenregeln, Komma- und Übertragungs- einschließlich
            Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind
            verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten.
           
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