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            (1) 
           
         | 
        
           
            Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren,
            sodass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen
            Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen
            Entscheidungen festgehalten werden.
           
         | 
      
      
        | 
           
         | 
      
      
        | 
           
            (2) 
           
         | 
        
           
            Die Dokumentation umfasst mindestens Folgendes:
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            a) 
           
         | 
        
           
            den Namen und die Anschrift des Auftraggebers, Gegenstand und Wert
            des Auftrags,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            b)
           
         | 
        
           
            die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die
            Gründe für ihre Auswahl,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            c)
           
         | 
        
           
            die Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und
            die Gründe für ihre Ablehnung,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            d)
           
         | 
        
           
            die Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich
            niedrigen Angeboten,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            e)
           
         | 
        
           
            den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die
            Auswahl seines Angebots sowie – falls bekannt – den Anteil am
            Auftrag, den der Zuschlagempfänger an Dritte weiterzugeben
            beabsichtigt,
           
         | 
      
      
        | 
           
             
           
         | 
        
           
            f )
           
         | 
        
           
            die Gründe für einen Verzicht auf die Vergabe eines bekannt
            gemachten Auftrages.
           
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