Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)

 

Aktuelle Seite drucken

§ 10d EU Fristen im wettbewerblichen Dialog bei der Innovationspartnerschaft

 

Beim wettbewerblichen Dialog und bei einer Innovationspartnerschaft beträgt die Teilnahmefrist mindestens 30 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung. § 10b EU Absatz 7 bis 9 gilt entsprechend.