| 
           Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)  | 
        
           
  | 
        
§ 10d EU Fristen im wettbewerblichen Dialog bei der Innovationspartnerschaft
| 
           Beim wettbewerblichen Dialog und bei einer Innovationspartnerschaft beträgt die Teilnahmefrist mindestens 30 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung. § 10b EU Absatz 7 bis 9 gilt entsprechend.  |