Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) |
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§ 10d EU Fristen im wettbewerblichen Dialog bei der Innovationspartnerschaft
Beim wettbewerblichen Dialog und bei einer Innovationspartnerschaft beträgt die Teilnahmefrist mindestens 30 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung. § 10b EU Absatz 7 bis 9 gilt entsprechend. |