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"Technische Spezifikationen" sind sämtliche,
insbesondere in den Vergabeunterlagen enthaltenen technischen
Anforderungen an eine Bauleistung, ein Material, ein Erzeugnis oder
eine Lieferung, mit deren Hilfe die Bauleistung, das Material, das
Erzeugnis oder die Lieferung so bezeichnet werden können, dass
sie ihren durch den Auftraggeber festgelegten Verwendungszweck
erfüllen. Zu diesen technischen Anforderungen gehören
Qualitätsstufen, Umweltleistungsstufen, die Konzeption
für alle Verwendungsarten („Design for all“)
(einschließlich des Zugangs von Behinderten) sowie
Konformitätsbewertung, die Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit
oder Abmessungen, einschließlich
Konformitätsbewertungsverfahren, Terminologie, Symbole,
Versuchs- und Prüfmethoden, Verpackung, Kennzeichnung und
Beschriftung sowie Produktionsprozesse und -methoden. Außerdem
gehören dazu auch die Vorschriften für die Planung und
die Berechnung von Bauwerken, die Bedingungen für die
Prüfung, Inspektion und Abnahme von Bauwerken, die
Konstruktionsmethoden oder - verfahren und alle anderen technischen
Anforderungen, die der Auftraggeber für fertige Bauwerke oder
dazu notwendige Materialien oder Teile durch allgemeine oder
spezielle Vorschriften anzugeben in der Lage ist.
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