(1)
|
1.
|
Der Wettbewerb darf nicht auf Unternehmen beschränkt werden, die
in bestimmten Regionen oder Orten ansässig sind.
|
|
2.
|
Bietergemeinschaften sind Einzelbietern gleichzusetzen, wenn sie die
Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder
ausführen.
|
|
3.
|
Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Aus- und
Fortbildungsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie
Betriebe der öffentlichen Hand und Verwaltungen sind zum
Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen nicht zuzulassen.
|
|
(2)
|
1.
|
Bei Öffentlicher Ausschreibung sind die Unterlagen an alle
Bewerber abzugeben, die sich gewerbsmäßig mit der
Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen.
|
|
2.
|
Bei Beschränkter Ausschreibung sollen mehrere, im Allgemeinen
mindestens 3 geeignete Bewerber aufgefordert werden.
|
|
3.
|
Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe
soll unter den Bewerbern möglichst gewechselt werden.
|
|
(3)
|
1.
|
Zum Nachweis ihrer Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen.
|
|
2.
|
Dieser Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die
folgenden Angaben:
|
|
|
a)
|
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
|
|
|
b)
|
die Ausführung von Leistungen in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind,
|
|
|
c)
|
die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal,
|
|
|
d)
|
die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
sowie Angaben,
|
|
|
e)
|
ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
|
|
|
f )
|
ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
|
|
|
g)
|
dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
|
|
|
h)
|
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt wurde,
|
|
|
i )
|
dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet
hat.
|
|
|
Diese Angaben können die Bewerber oder Bieter auch durch
Einzelnachweise erbringen. Der Auftraggeber kann dabei vorsehen,
dass für einzelne Angaben Eigenerklärungen ausreichend
sind. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen
Stellen zu bestätigen.
|
|
|
3.
|
Andere, auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche,
insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete
Angaben können verlangt werden.
|
|
4.
|
Der Auftraggeber wird andere ihm geeignet erscheinende Nachweise der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zulassen,
wenn er feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür
bestehen.
|
|
5.
|
Bei Öffentlicher Ausschreibung sind in der Aufforderung zur
Angebotsabgabe die Nachweise zu bezeichnen, deren Vorlage mit dem
Angebot verlangt oder deren spätere Anforderung vorbehalten
wird. Bei Beschränkter Ausschreibung nach Öffentlichem
Teilnahmewettbewerb ist zu verlangen, dass die Nachweise bereits
mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
|
|
|
6.
|
Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ist
vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Eignung der Bewerber zu
prüfen. Dabei sind die Bewerber auszuwählen, deren
Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen notwendige Sicherheit bietet; dies bedeutet, dass
sie die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische
und wirtschaftliche Mittel verfügen.
|