Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes

 

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331   Vergabevermerk - Entscheidung über den Zuschlag

 

 

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Annahme des Angebots

1.1

Ist absehbar, dass der Auftrag nicht innerhalb der vorgesehenen Wertungsfrist erteilt werden kann, so ist mit den für die Auftragserteilung in Betracht kommenden Bietern eine angemessene Verlängerung der Wertungsfrist rechtzeitig zu vereinbaren. Die Vereinbarung über die Verlängerung ist schriftlich festzuhalten.

1.2

Durch die Wertungserteilung kommt ein Vertrag nur zustande, wenn das Angebot des Bieters in allen Teilen unverändert innerhalb der Wertungsfrist angenommen wird.

1.3

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben rechtsverbindlicher Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.