Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des
Bundes
|
|
|
331 Vergabevermerk - Entscheidung über den Zuschlag
|
1
|
Annahme des Angebots
|
1.1
|
Ist absehbar, dass der Auftrag nicht innerhalb der vorgesehenen
Wertungsfrist erteilt werden kann, so ist mit den für die
Auftragserteilung in Betracht kommenden Bietern eine angemessene
Verlängerung der Wertungsfrist rechtzeitig zu vereinbaren. Die
Vereinbarung über die Verlängerung ist schriftlich
festzuhalten.
|
1.2
|
Durch die Wertungserteilung kommt ein Vertrag nur zustande, wenn das
Angebot des Bieters in allen Teilen unverändert innerhalb der
Wertungsfrist angenommen wird.
|
1.3
|
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben rechtsverbindlicher
Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
|