Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes |
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Vorwort
Mit der 18. Austauschlieferung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) wird die Überarbeitung des Regelwerks für die Beantragung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Bundes für Große und Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für die Bauunterhaltung fortgesetzt.
Zentraler Bereich der Deregulierung der RBBau ist die mit Erlass vom 29. Oktober 2001 neu geordnete Veranschlagung der Kosten von Großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und deren Einstellung in den Bundeshaushalt. Das Verfahren für die haushaltsmäßige Anerkennung wird auf der Grundlage des § 24 der Bundeshaushaltsordnung durch die Umstellung von der Haushaltsunterlage - Bau - zur Entscheidungsunterlage - Bau - deutlich verkürzt.
Das neu eingeführte Verfahren für den Haushaltsvollzug wird inzwischen erfolgreich angewandt. Der Bund setzt dabei auch die in den „Gemeinsamen Grundsätzen“ von den Ländern und dem Bund vereinbarten Maßnahmen zur Deregulierung seiner Regelwerke fort.
Von allen Beteiligten, insbesondere der baudurchführenden Ebene der Bauverwaltung, wird künftig mehr eigenverantwortliches Handeln erwartet. In diesem Sinne sind auch die Prüfungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Vertragsmuster für die Beauftragung freiberuflicher Leistungen neu geordnet. Ziel ist eine wirtschaftliche und effiziente Aufgabenerledigung. Dabei ist es Sache der Länder, im Rahmen ihrer Organisations-, Personal- und Haushaltshoheit die Erledigung der Bauaufgaben des Bundes zu organisieren, weiterzuentwickeln sowie personell und sächlich auszustatten.
Ich danke allen, die durch Vorschläge, Hinweise und ihre tatkräftige Mitarbeit in den RBBau- Gremien zur Fortschreibung des Regelwerkes beigetragen haben. Angesichts schnell fortschreitender Veränderungen werden auch in Zukunft zeitgemäße und praxisgerechte Anpassungen und Ergänzungen erforderlich sein.
Prof. Dr. Michael Krautzberger
Ministerialdirektor
Leiter der Abteilung „Bauwesen und Städtebau“
im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung