Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes

 

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L 4   Bauangelegenheiten der Gaststreitkräfte

 

 

Die Erledigung von Bauaufgaben der Gaststreitkräfte erfolgt gemäß:

 

den Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen und den jeweiligen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Baumaßnahmen für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Gaststreitkräfte gemäß Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO - Truppenstatut (ZA NTS) - ABG 1975 in der jeweils gültigen Fassung.

 

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den Richtlinien zur Ausführung der Verwaltungsabkommen - ABG 1975 - über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Gaststreitkräfte nach Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZANTS) - RiABG in der jeweils gültigen Fassung.

 

Im Übrigen gelten die Regelungen der RBBau entsprechend.

 

Hinweis:

Die Verwaltungsabkommen und die Richtlinien zur Ausführung der Verwaltungsabkommen können unter der Internetadresse www.abg-plus.de abgerufen werden.