Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes

 

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K 5   Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

 

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Die Verpflichtung, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten, ergibt sich aus § 7 (1) BHO. Für das Bauwesen folgt daraus, dass bei der Planung von Maßnahmen alternative Lösungsmöglichkeiten der Bedarfsdeckung und die Kosten, einschließlich der Folgekosten, zu untersuchen sind (vgl. Nr. 2.1 der Verwaltungsvorschriften - VV - zu § 7 BHO).

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Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Bauwesen sind Optimierungen von Planungskonzepten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Form von betriebswirtschaftlichen Kostenvergleichen über Bauteile und Technische Anlagen. Sie sind Hilfsmittel bei der Entscheidungsfindung über Planungsalternativen, dienen als Nachweis der Wirtschaftlichkeit für die gewählte Lösung und sind während der Planung und Durchführung kontinuierlich abzugleichen (Erfolgskontrolle).

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Bei der Beurteilung von Planungsalternativen müssen auch die Faktoren berücksichtigt werden, die nicht in Kosten ausdrückbar sind, wie z. B. Gestaltung, Umweltschutz, Erschließung und Funktion.

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind:

 

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im Stadium der Bedarfsbeschreibung durch den Bedarfsträger (die Bauverwaltung berät den Bedarfsträger dabei fachlich, vgl. E 2.2),

 

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im Stadium der Planung von der Baudurchführenden Ebene

 

aufzustellen.

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Soweit keine anderweitigen Weisungen durch die Fachaufsicht führende Ebene vorliegen, bestimmt die Baudurchführende Ebene Gegenstand und Umfang der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Sie trägt die Verantwortung für ihre Angemessenheit und Richtigkeit.

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Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind aufzustellen, wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen von Alternativen der Bedarfsdeckung nicht auf einfachere Weise - z. B. durch Erfahrungswerte, Daten der Gebäudedatenblätter des Landesbetriebes Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Betriebsleitung - Referat 35 (Anschrift: Stefan-Meier-Straße 76 in 79104 Freiburg, Mail: Poststelle.vb-bw@vbv.bwl.de) - beurteilt werden können. Auf die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die für die Planungsentscheidungen ausschlaggebend sind, ist in dem Erläuterungsbericht zur ES - Bau - hinzuweisen.