Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes

 

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Anhang 12        Grundsätze und Richtlinien für Bauaufgaben des Bundes im Ausland

                                                                       - GRB-A -

 

An

das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

 

Die anliegenden Richtlinien und Grundsätze für Bauaufgaben des Bundes im Ausland wurden im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen erarbeitet.

Diese Neuregelungen führe ich mit Wirkung vom 16.7.2001 ein.

Zugleich treten die Regelungen nach dem Leitfaden für die Bearbeitung von Maßnahmen der Bauunterhaltung, kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauvorhaben bei den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland in der zuletzt gültigen Fassung außer Kraft.

Große Baumaßnahmen gem. RBBau, für die ein Planungsauftrag erteilt ist, und Kleine Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen, die das Auswärtige Amt schriftlich freigegeben hat, werden nach der bisherigen Regelung weitergeführt. Sind Kleine Baumaßnahmen oder Bauunterhaltungsmaßnahmen tatsächlich noch nicht begonnen, führt das BBR diese auf Antrag des Auswärtigen Amtes entsprechend Kapitel 7 oder 8 der Grundsätze und Richtlinien durch.

Gleichzeitig werden die Richtlinien und Grundlagen für die Planung von Sicherungsmaßnahmen für Auslandsvertretungen (Kanzleigebäude und Residenzen), (Sicherheitsrichtlinien - Ausland (SR-A)), in der Fassung vom 8 / 1998 eingeführt. Die bisher gültige Fassung 1993 wird aufgehoben.

 

Bonn, den 16. Juli 2001

 

BS 43 – B 1105 – 01 / 1

 

Bundesministerium für Verkehr,

Bau- und Wohnungswesen

Im Auftrag

 

Prof. Dr. Krautzberger

 

 

Die Grundsätze und Richtlinien für Bauaufgaben des Bundes im Ausland (GRB-A) ersetzen die GR-Ausland. Sie finden Anwendung für die Bauangelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland - mit Ausnahme der Bauten im Geschäftsbereich des BMVg.