Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

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5.4 Leistungsbild Entwurfsvermessung

 

(1) Das Leistungsbild Entwurfsvermessung kann die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrslagen umfassen. Die Grundleistungen können in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6 zusammengefasst werden. Sie können in der folgenden Tabelle in Prozentsätzen der Honorare des Punkt 5.8 bewertet werden:

 

 

Bewertung der
Grundleistungen
in Prozent
der Honorare

 

1. 

Grundlagenermittlung

3

 

2. 

Geodätisches Festpunktfeld

15

 

3. 

Vermessungstechnische Lage und Höhenpläne

52

 

4. 

Absteckungsunterlagen

15

 

5. 

Absteckung für Entwurf

5

 

6. 

Geländeschnitte

10

 

 

(2) Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:

 

Grundleistungen

 

Besondere Leistungen

 

1. Grundlagenermittlung

 

 

Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt

 

Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen

Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen

 

Ortsbesichtigung

 

Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad

 

2. Geodätisches Festpunktfeld

 

 

Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenfestpunkten

 

Netzanalyse und Messprogramm für Grundnetze hoher Genauigkeit

Erstellen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen

 

Vermarken bei besonderen Anforderungen

Messungen zum Bestimmen der Fest- und Passpunkte

 

Bau von Festpunkten und Signalen

Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses

 

 

3. Vermessungstechnische Lage und Höhenpläne

Topographische/Morphologische Geländeaufnahme (terrestrisch/photogrammetrisch) einschließlich Erfassen von Zwangspunkten

 

Orten und Aufmessen des unterirdischen Bestandes

Vermessungsarbeiten Untertage, unter Wasser oder bei Nacht

Auswerten der Messungen/Luftbilder

 

Maßnahmen für umfangreiche anordnungsbedürftige Verkehrssicherung

Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich einschließlich der Einarbeitung der Katasterinformation

 

Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte und Anlagen außerhalb normaler topographischer Aufnahmen wie z. B. Fassaden und Innenräume von Gebäuden

Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform

 

Eintragen von Eigentümerangaben

Darstellen in verschiedenen Maßstäben

Erstellen eines digitalen Geländemodells

 

Aufnahmen über den Planungsbereich hinaus

Graphisches Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen

 

Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend der rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren

Eintragen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen

Erfassen von Baumkronen

Liefern aller Messdaten in digitaler Form

 

4. Absteckungsunterlagen

 

 

Berechnen der Detailgeometrie anhand des Entwurfs und Erstellen von Absteckungsunterlagen

 

Durchführen von Optimierungsberechnungen im Rahmen der Baugeometrie (Flächennutzung, Abstandsflächen, Fahrbahndecken)

5. Absteckung für den Entwurf

 

 

Übertragen der Leitlinie linienhafter Objekte in die Örtlichkeit

 

 

Übertragen der Projektgeometrie in die Örtlichkeit für Erörterungsverfahren

 

 

6. Geländeschnitte

 

 

Ermitteln und Darstellen von Längsund Querprofilen aus terrestrischen/photogrammetrischen Aufnahmen