Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
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5.4 Leistungsbild Entwurfsvermessung
(1) Das Leistungsbild Entwurfsvermessung kann die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrslagen umfassen. Die Grundleistungen können in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6 zusammengefasst werden. Sie können in der folgenden Tabelle in Prozentsätzen der Honorare des Punkt 5.8 bewertet werden: |
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Bewertung der |
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1. |
Grundlagenermittlung |
3 |
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2. |
Geodätisches Festpunktfeld |
15 |
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3. |
Vermessungstechnische Lage und Höhenpläne |
52 |
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4. |
Absteckungsunterlagen |
15 |
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5. |
Absteckung für Entwurf |
5 |
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6. |
Geländeschnitte |
10 |
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(2) Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen: |
Grundleistungen |
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Besondere Leistungen |
1. Grundlagenermittlung |
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Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt |
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Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen |
Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen |
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Ortsbesichtigung |
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Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad |
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2. Geodätisches Festpunktfeld |
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Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenfestpunkten |
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Netzanalyse und Messprogramm für Grundnetze hoher Genauigkeit |
Erstellen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen |
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Vermarken bei besonderen Anforderungen |
Messungen zum Bestimmen der Fest- und Passpunkte |
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Bau von Festpunkten und Signalen |
Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses |
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3. Vermessungstechnische Lage und Höhenpläne |
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Topographische/Morphologische Geländeaufnahme (terrestrisch/photogrammetrisch) einschließlich Erfassen von Zwangspunkten |
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Orten und Aufmessen des unterirdischen Bestandes |
Vermessungsarbeiten Untertage, unter Wasser oder bei Nacht |
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Auswerten der Messungen/Luftbilder |
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Maßnahmen für umfangreiche anordnungsbedürftige Verkehrssicherung |
Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich einschließlich der Einarbeitung der Katasterinformation |
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Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte und Anlagen außerhalb normaler topographischer Aufnahmen wie z. B. Fassaden und Innenräume von Gebäuden |
Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform |
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Eintragen von Eigentümerangaben |
Darstellen in verschiedenen Maßstäben |
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Erstellen eines digitalen Geländemodells |
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Aufnahmen über den Planungsbereich hinaus |
Graphisches Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen |
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Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend der rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren |
Eintragen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen |
Erfassen von Baumkronen |
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Liefern aller Messdaten in digitaler Form |
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4. Absteckungsunterlagen |
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Berechnen der Detailgeometrie anhand des Entwurfs und Erstellen von Absteckungsunterlagen |
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Durchführen von Optimierungsberechnungen im Rahmen der Baugeometrie (Flächennutzung, Abstandsflächen, Fahrbahndecken) |
5. Absteckung für den Entwurf |
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Übertragen der Leitlinie linienhafter Objekte in die Örtlichkeit |
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Übertragen der Projektgeometrie in die Örtlichkeit für Erörterungsverfahren |
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6. Geländeschnitte |
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Ermitteln und Darstellen von Längsund Querprofilen aus terrestrischen/photogrammetrischen Aufnahmen |
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