Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
4.2 Leistungen im Leistungsbild Bebauungsplan
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs |
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a) |
Festlegen des räumlichen Geltungsbereichs und Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen |
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b) |
Ermitteln des nach dem Baugesetzbuch erforderlichen Leistungsumfangs |
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c) |
Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig |
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d) |
Überprüfen, inwieweit der Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann |
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e) |
Ortsbesichtigungen |
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Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsvorgaben |
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a) |
Bestandsaufnahme |
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Ermitteln des Planungsbestands, wie die bestehenden Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und der Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind |
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Ermitteln des Zustands des Planbereichs, wie Topographie, vorhandene Bebauung und Nutzung, Freiflächen und Nutzung einschließlich Bepflanzungen, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, Baugrund, wasserwirtschaftliche Verhältnisse, Denkmalschutz und Milieuwerte, Naturschutz, Baustrukturen, Gewässerflächen, Eigentümer, durch: Begehungen, zeichnerische Darstellungen, Beschreibungen unter Verwendung von Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter; die Ermittlungen sollen sich auf die Bestandsaufnahme gemäß Flächennutzungsplan und deren Fortschreibung und Ergänzung stützen beziehungsweise darauf aufbauen |
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Darstellen von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen; |
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Örtlicher Erhebungen |
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Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner |
b) |
Analyse des in der Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands |
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c) |
Prognose der voraussichtlichen Entwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter Planungen unter Verwendung von Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
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d) |
Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken der Planung |
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Leistungsphase 3: Vorentwurf |
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Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen |
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Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung |
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Berücksichtigen von Fachplanungen |
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Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können |
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Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden |
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Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einschließlich Erörterung der Planung |
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Überschlägige Kostenschätzung |
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Abstimmen des Vorentwurfs dem Auftraggeber und den Gremien der Gemeinde |
Leistungsphase 4: Entwurf |
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Entwurf des Bebauungsplans für die öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung |
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Mitwirken bei der überschlägigen Ermittlung der Kosten und, soweit erforderlich, Hinweise auf bodenordnende und sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bilden soll |
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Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahme der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen |
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Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber |
Leistungsphase 5: Planfassung für die Anzeige oder Genehmigung |
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Erstellen des Bebauungsplans in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung und seiner Begründung für die Anzeige oder Genehmigung in einer farbigen oder vervielfältigungsfähigen Schwarz-Weiß-Ausfertigung nach den Landesregelungen |