Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
4.11 Leistungen im Leistungsbild Technischen Ausrüstung
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung |
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a) |
Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner oder der Objektplanerin, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen |
b) |
Zusammenfassen der Ergebnisse |
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) |
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a) |
Analyse der Grundlagen |
b) |
Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung |
c) |
Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage |
d) |
Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen |
e) |
Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit |
f ) |
Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276 |
g) |
Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse |
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) |
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a) |
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf |
b) |
Festlegen aller Systeme und Anlagenteile |
c) |
Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung |
d) |
Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen) |
e) |
Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit |
f ) |
Mitwirken bei der Kostenrechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276 |
g) |
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung |
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung |
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a) |
Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden |
b) |
Zusammenstellen dieser Unterlagen |
c) |
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen |
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung |
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a) |
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung |
b) |
Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen) |
c) |
Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen |
d) |
Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibensergebnisse |
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe |
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a) |
Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
b) |
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen |
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe |
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a) |
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen |
b) |
Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlages |
c) |
Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276 |
d) |
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung |
e) |
Mitwirken bei der Auftragserteilung |
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) |
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a) |
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften |
b) |
Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeit-planes (Balkendiagramm) |
c) |
Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches |
d) |
Mitwirken beim Aufmass mit den ausführenden Unternehmen |
e) |
Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel |
f ) |
Rechnungsprüfung |
g) |
Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276 |
h) |
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran |
i ) |
Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle |
j ) |
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche |
k) |
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel |
l ) |
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag |
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation |
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a) |
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen |
b) |
Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten |
c) |
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen |
d) |
Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts |