Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

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3.7 Objektliste für raumakustische Planung und Überwachung

Nachstehende Innenräume werden bei der raumakustischen Planung und Überwachung nach Maßgabe der in Punkt 3.6 genannten Merkmale in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

1. 

Honorarzone I:

 

Pausenhallen, Spielhallen, Liege- und Wandelhallen;

2. 

Honorarzone II:

 

Unterrichts-, Vortrags- und Sitzungsräume bis 500 m³, nicht teilbare Sporthallen, Filmtheater und Kirchen bis 1.000 m³, Großraumbüros;

3. 

Honorarzone III:

 

Unterrichts-, Vortrags- und Sitzungsräume über 500 bis 1.500 m³, Filmtheater und Kirchen über 1.000 bis 3.000 m³, teilbare Turn- und Sporthallen bis 3 000 m³;

4. 

Honorarzone IV:

 

Unterrichts-, Vortrags- und Sitzungsräume über 1.500 m³, Mehrzweckhallen bis 3.000 m³, Filmtheater und Kirchen über 3.000 m³;

5. 

Honorarzone V:

 

Konzertsäle, Theater, Opernhäuser, Mehrzweckhallen über 3.000 m³, Tonaufnahmeräume, Innenräume mit veränderlichen akustischen Eigenschaften, akustische Messräume.