Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Honorare für Leistungen bei Freianlagen

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3.2 Objektliste Freianlagen

 

Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

Honorarzone I:

Geländegestaltungen mit Einsaaten in der freien Landschaft;

Windschutzpflanzungen,

Spielwiesen, Ski- und Rodelhänge ohne technische Einrichtungen;

Honorarzone II:

Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungen,

Begleitgrün an Verkehrsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I oder III erwähnt,

Grünverbindungen ohne besondere Ausstattung; Ballspielplätze (Bolzplätze), Ski- und Rodelhänge mit technischen Einrichtungen; Sportplätze ohne Laufbahnen oder ohne sonstige technische Einrichtungen,

Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen,

Pflanzungen in der freien Landschaft, soweit nicht in Honorarzone I erwähnt, Ortsrandeingrünungen;

Honorarzone III:

Freiflächen bei privaten und öffentlichen Bauwerken, soweit nicht in Honorarzonen II, IV oder V erwähnt;

Begleitgrün an Verkehrsanlagen mit erhöhten Anforderungen an Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,

Flächen für den Arten- und Biotopschutz, soweit nicht in Honorarzone IV oder V erwähnt,

Ehrenfriedhöfe, Ehrenmale; Kombinationsspielfelder, Sportanlagen Typ D und anderen Sportanlagen, soweit nicht in Honorarzone II oder IV erwähnt,

Camping-, Zelt- und Badeplätze, Kleingartenanlagen;

Honorarzone IV:

Freiflächen mit besonderen topographischen oder räumlichen Verhältnissen bei privaten und öffentlichen Bauwerken,

innerörtliche Grünzüge, Oberflächengestaltungen und Pflanzungen für Fußgängerbereiche; extensive Dachbegrünungen,

Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionen,

Sportanlagen Typ A bis C, Spielplätze, Sportstadien, Freibäder, Golfplätze, Friedhöfe, Parkanlagen, Freilichtbühnen, Schulgärten, naturkundliche Lehrpfade und -gebiete;

Honorarzone V:

Hausgärten und Gartenfriedhöfe für hohe Repräsentationsansprüche, Terrassen- und Dachgärten, intensive Dachbegrünungen,

Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen; historische Parkanlagen, Gärten und Plätze,

botanische und zoologische Gärten,

Freiflächen mit besonderer Ausstattung für hohe Benutzungsansprüche, Garten- und Hallenschauen.