Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen
zugeordnet:
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Honorarzone I:
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Geländegestaltungen mit Einsaaten in der freien Landschaft;
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Windschutzpflanzungen,
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Spielwiesen, Ski- und Rodelhänge ohne technische Einrichtungen;
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Honorarzone II:
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Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei
Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungen,
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Begleitgrün an Verkehrsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I
oder III erwähnt,
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Grünverbindungen ohne besondere Ausstattung; Ballspielplätze
(Bolzplätze), Ski- und Rodelhänge mit technischen
Einrichtungen; Sportplätze ohne Laufbahnen oder ohne sonstige
technische Einrichtungen,
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Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden
und Entnahmestellen,
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Pflanzungen in der freien Landschaft, soweit nicht in Honorarzone I
erwähnt, Ortsrandeingrünungen;
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Honorarzone III:
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Freiflächen bei privaten und öffentlichen Bauwerken, soweit
nicht in Honorarzonen II, IV oder V erwähnt;
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Begleitgrün an Verkehrsanlagen mit erhöhten Anforderungen
an Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
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Flächen für den Arten- und Biotopschutz, soweit nicht in
Honorarzone IV oder V erwähnt,
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Ehrenfriedhöfe, Ehrenmale; Kombinationsspielfelder, Sportanlagen
Typ D und anderen Sportanlagen, soweit nicht in Honorarzone II oder
IV erwähnt,
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Camping-, Zelt- und Badeplätze, Kleingartenanlagen;
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Honorarzone IV:
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Freiflächen mit besonderen topographischen oder räumlichen
Verhältnissen bei privaten und öffentlichen Bauwerken,
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innerörtliche Grünzüge, Oberflächengestaltungen
und Pflanzungen für Fußgängerbereiche; extensive
Dachbegrünungen,
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Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten
Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionen,
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Sportanlagen Typ A bis C, Spielplätze, Sportstadien,
Freibäder, Golfplätze, Friedhöfe, Parkanlagen,
Freilichtbühnen, Schulgärten, naturkundliche Lehrpfade
und -gebiete;
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Honorarzone V:
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Hausgärten und Gartenfriedhöfe für hohe
Repräsentationsansprüche, Terrassen- und Dachgärten,
intensive Dachbegrünungen,
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Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen; historische
Parkanlagen, Gärten und Plätze,
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botanische und zoologische Gärten,
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Freiflächen mit besonderer Ausstattung für hohe
Benutzungsansprüche, Garten- und Hallenschauen.
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