Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
2.6 Besondere Leistungen im Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten
Das Leistungsbild kann folgende Besondere Leistungen umfassen: |
1. Grundlagenermittlung |
Bestandsaufnahme, |
Standortanalyse, |
Betriebsplanung, |
Aufstellung eines Raumprogramms, |
Aufstellen eines Funktionsprogramms, |
Prüfen der Umwelterheblichkeit, |
Prüfen der Umweltverträglichkeit; |
2. Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung) |
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen, |
Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen, |
Aufstellen eines Finanzierungsplanes, |
Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse, |
Mitwirken bei der Kreditbeschaffung, |
Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage), |
Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle, |
Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes, |
Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO²-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben; |
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) |
Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung), |
Wirtschaftlichkeitsberechnung, |
Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog, |
Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO²-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben; |
4. Genehmigungsplanung |
Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung, Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren, |
Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches, |
Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat; |
5. Ausführungsplanung |
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*, |
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*, |
Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung*, |
Erarbeiten von Detailmodellen, |
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von Maschinenlieferanten), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind; |
6. Vorbereitung der Vergabe |
Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch*, |
Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche, |
Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter; |
7. Mitwirkung bei der Vergabe |
Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel*, |
Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen; |
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) |
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes, |
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen, |
Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht; |
9. Objektbetreuung und Dokumentation |
Erstellen von Bestandsplänen, |
Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen, |
Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen, |
Objektbeobachtung, |
Objektverwaltung, |
Baubegehungen nach Übergabe, |
Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen, |
Aufbereiten des Zahlungsmaterials für eine Objektdatei, |
Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten, |
Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse; |
10. Besondere Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen |
Maßliches, technisches und verformungsgerechtes Aufmass, Schadenskartierung, |
Ermitteln von Schadensursachen, |
Planen und Überwachen von Maßnahmen zum Schutz von vorhandener Substanz, |
Organisation von und Mitwirkung an Betreuungsmaßnahmen für Nutzer und andere Planungsbetroffene, |
Wirkungskontrollen von Planungsansatz und Maßnahmen im Hinblick auf die Nutzer, beispielsweise durch Befragen. |
*) |
Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase soweit die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird. |