Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
2.10 Besondere Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung
Das Leistungsbild kann folgende Besondere Leistungen umfassen: |
1. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) |
Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen, |
Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, |
Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile, |
Vorläufig nachprüfbare Berechnung der Gründung; |
2. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) |
Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile, |
Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung, |
Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails, |
Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird, |
Nachweise der Erdbebensicherung; |
3. Genehmigungsplanung |
Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz, |
Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen, |
Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungs-Querschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen, |
Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC), |
Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht; |
4. Ausführungsplanung |
Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, |
Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten, |
Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau, |
Wesentliche Leistungen, die infolge Änderungen der Planung, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, erforderlich werden, |
Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen; |
5. Vorbereitung der Vergabe |
Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners* |
Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners, |
Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks; |
6. Mitwirkung bei der Vergabe |
Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm, |
Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten, |
Beitrag zum Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten; |
7. Objektüberwachung (Bauüberwachung) |
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, |
Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen, |
Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie statische Auswertung der Güteprüfungen, |
Betontechnologische Beratung; |
8. Objektbetreuung und Dokumentation |
Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen; |
9. Besondere Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen |
Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe; |
*) |
Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase. |