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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
2.10 Besondere Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung
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Das Leistungsbild kann folgende Besondere Leistungen umfassen: |
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1. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) |
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Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen, |
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Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, |
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Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile, |
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Vorläufig nachprüfbare Berechnung der Gründung; |
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2. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) |
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Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile, |
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Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung, |
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Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails, |
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Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird, |
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Nachweise der Erdbebensicherung; |
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3. Genehmigungsplanung |
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Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz, |
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Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen, |
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Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungs-Querschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen, |
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Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC), |
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Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht; |
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4. Ausführungsplanung |
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Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, |
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Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten, |
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Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau, |
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Wesentliche Leistungen, die infolge Änderungen der Planung, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, erforderlich werden, |
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Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen; |
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5. Vorbereitung der Vergabe |
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Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners* |
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Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners, |
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Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks; |
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6. Mitwirkung bei der Vergabe |
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Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm, |
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Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten, |
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Beitrag zum Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten; |
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7. Objektüberwachung (Bauüberwachung) |
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Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, |
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Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen, |
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Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie statische Auswertung der Güteprüfungen, |
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Betontechnologische Beratung; |
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8. Objektbetreuung und Dokumentation |
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Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen; |
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9. Besondere Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen |
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Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe; |
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Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase. |