Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Leistungsbild Tragwerksplanung

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2.10 Besondere Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung

 

Das Leistungsbild kann folgende Besondere Leistungen umfassen:

1. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen,

Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung,

Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile,

Vorläufig nachprüfbare Berechnung der Gründung;

2. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile,

Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung,

Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails,

Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird,

Nachweise der Erdbebensicherung;

3. Genehmigungsplanung

Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz,

Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen,

Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungs-Querschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen,

Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC),

Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht;

4. Ausführungsplanung

Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten,

Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten,

Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau,

Wesentliche Leistungen, die infolge Änderungen der Planung, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, erforderlich werden,

Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen;

5. Vorbereitung der Vergabe

Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners*

Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners,

Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks;

6. Mitwirkung bei der Vergabe

Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm,

Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten,

Beitrag zum Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten;

7. Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,

Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen,

Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie statische Auswertung der Güteprüfungen,

Betontechnologische Beratung;

8. Objektbetreuung und Dokumentation

Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen;

9. Besondere Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen

Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe;

 

 

 

 

 

*)

Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase.