Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
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§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) außer Kraft. |
Der Bundesrat hat zugestimmt. |