Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

Aktuelle Seite drucken

15.2-4 Objektliste Technische Ausrüstung

 

Nachstehende Anlagen der Technische Ausrüstung werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen

Honorarzone

 

I

II

III

 

-

Niederspannungsanlagen mit bis zu 2 Verteilungsebenen ab Übergabe EVU, einschließlich Beleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterien

x

 

 

 

-

Erdungsanlagen

 

 

 

 

-

Kompakt-Transformatorenstationen, Eigenstromerzeugungsanlagen (zum Beispiel zentrale Batterie- oder unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Photovoltaik-Anlagen)

 

x

 

 

-

Niederspannungsanlagen mit bis zu 3 Verteilebenen ab Übergabe EVU, einschließlich Beleuchtungsanlagen

 

 

 

 

-

zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

 

 

 

 

-

Niederspannungsinstallationen einschließlich Bussystemen

 

 

 

 

-

Blitzschutz- oder Erdungsanlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt

 

 

 

 

-

Außenbeleuchtungsanlagen

 

 

 

 

-

Hoch- oder Mittelspannungsanlagen, Transformatorenstationen, Eigenstromversorgungsanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Notstromaggregate, Blockheizkraftwerke, dynamische unterbrechungsfreie Stromversorgung)

 

 

x

 

-

Niederspannungsanlagen mit mindestens vier Verteilebenen oder mehr als 1.000 A Nennstrom

 

 

 

 

-

Beleuchtungsanlagen mit besonderen Planungsanforderungen (zum Beispiel Lichtsimulationen in aufwendigen Verfahren für Museen oder Sonderräume)

 

 

 

 

 

Blitzschutzanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel für Kliniken, Hochhäuser, Rechenzentren)

 

 

x