Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

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15.2-3 Objektliste Technische Ausrüstung

 

Nachstehende Anlagen der Technische Ausrüstung werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen

Honorarzone

 

I

II

III

 

-

Einzelabluftanlagen

x

 

 

 

-

Lüftungsanlagen mit einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion (zum Beispiel Heizen), Druckbelüftung

 

x

 

 

-

Lüftungsanlagen mit mindestens 2 thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen (zum Beispiel Heizen oder Kühlen), Teilklimaanlagen, Klimaanlagen

 

 

x

 

-

Anlagen mit besonderen Anforderungen an die Luftqualität (zum Beispiel Operationsräume)

 

 

 

 

-

Kühlanlagen, Kälteerzeugungsanlagen ohne Prozesskälteanlagen

 

 

 

 

-

Hausstationen für Fernkälte, Rückkühlanlagen