Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

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13.2-3 Objektliste Verkehrsanlagen

 

Nachstehende Verkehrsanlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

Objekte

a) Anlagen des Flugverkehrs

Honorarzone

 

I

II

III

IV

V

 

-

einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggelände

 

x

 

 

 

 

-

schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfen

 

 

x

 

 

 

-

schwierige Verkehrsflächen für Flughäfen

 

 

 

x