Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
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1.2.2 Leistungsbild Bauphysik
(1) Die Grundleistungen für Bauphysik können in sieben Leistungsphasen unterteilt und wie folgt in Prozentsätzen der Honorare in Nummer 1.2.3 bewertet werden: |
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1. |
für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent, |
2. |
für die Leistungsphase 2 (Mitwirken bei der Vorplanung) mit 20 Prozent, |
3. |
für die Leistungsphase 3 (Mitwirken bei der Entwurfsplanung) mit 40 Prozent, |
4. |
für die Leistungsphase 4 (Mitwirken bei der Genehmigungsplanung) mit 6 Prozent, |
5. |
für die Leistungsphase 5 (Mitwirken bei der Ausführungsplanung) mit 27 Prozent, |
6. |
für die Leistungsphase 6 (Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe) mit 2 Prozent, |
7. |
für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 2 Prozent. |
(2) Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen: |
Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
LPH 1 Grundlagenermittlung |
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a) Klären der Aufgabenstellung b) Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele |
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Wettbewerbe - Bestandsaufnahme bestehender Gebäude, Ermitteln und Bewerten von Kennwerte - Schadensanalyse bestehender Gebäude - Mitwirken bei Vorgaben für Zertifizierungen |
LPH 2 Mitwirkung bei der Vorplanung |
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a) Analyse der Grundlagen b) Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäude und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Alternativen c) Vordimensionieren der relevanten Bauteile des Gebäudes d) Mitwirken beim Abstimmen der fach- spezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen e) Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen f) Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung und Fachplanungen |
- Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung - Mitwirken an Projekt-, Käufer- oder Mieterbaubeschreibungen - Erstellen eines fachübergreifenden Bauteilkatalogs |
LPH 3 Mitwirkung bei der Entwurfsplanung |
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a) Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude b) Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf c) Bemessen der Bauteile des Gebäudes d) Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten |
- Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen, Gebäuden und Freiräumen |
LPH 4 Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung |
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a) Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden b) Aufstellen der förmlichen Nachweise c) Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen |
- Mitwirken bei Vorkontrollen in Zertifizierungsprozessen - Mitwirken beim Einholen von Zustimmungen im Einzelfall
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LPH 5 Mitwirkung bei der Ausführungsplanung |
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a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen b) Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen |
- Mitwirken beim Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattplanung der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung |
LPH 6 Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe |
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Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen |
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LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe |
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Mitwirken beim Prüfen und Bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen |
- Prüfen von Nebenangeboten |
LPH 8 Objektüberwachung u. Dokumentation |
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- Mitwirken bei der Baustellenkontrolle - Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften |
LPH 9 Objektbetreuung |
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- Mitwirken bei Audits in Zertifizierungsprozessen |